Finanzierung

Wie können Sie die Kosten abdecken?


1. Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Eine spezielle Versicherung können wir Ihnen nicht empfehlen, sondern lediglich einige Tipps geben, wie Sie eine für Sie passende Versicherung finden und was Sie bei der Auswahl beachten sollten.

Erste Informationen können Sie sich im Internet auf folgenden Seiten beschaffen oder bei Ihrer Versicherung/Ihrem Versicherungsmakler nachfragen (kleine Auswahl):

www.waitzmann.de

www.wegweiser-zahnzusatzversicherung.de

www.leistungssicher.de

www.leistungsabwicklung.de

www.zahnversicherung-online.de

www.initiative-zahn.de

www.zahnzusatzversicherung.net

 

2. Ratenzahlung

Gerne können Sie Ihre Rechnung auch in Raten begleichen. Unser Abrechnungsbüro CareCapital unterstützt Sie dabei und bietet Ihnen individuelle Finanzierungsmöglichkeiten, die Ihnen die Freiheit geben, bestmögliche medizinische Versorgung zu erhalten. Gesundheit ist finanzierbar: schnell, unbürokratisch und günstig. Zahlen Sie bequem mit Ratenzahlung.

Ihre Vorteile:

  • Kein Einkommens- und Rentennachweis
  • Individuelle Laufzeiten – ganz nach Ihren Wünschen + Möglichkeiten
  • Zinsfrei bis zu 12 Monaten

Stellen Sie dazu nach Möglichkeit die Finanzierungsanfrage VOR BEGINN DER BEHANDLUNG. Formulare dazu erhalten Sie an unserer Rezeption. Weitere Information unter

www.carepay.de

 

3. Kosten steuerlich geltend machen

Alle Gesundheitskosten, wie z. B. Zahnersatz, Krebs-Vorsorgeuntersuchungen, reisemedizinische Impfungen oder Akupunktur müssen Sie in der Regel selbst bezahlen. Überschreiten solche Kosten jedoch einen bestimmten Prozentsatz Ihres Jahreseinkommens, können Sie diese als „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer absetzen (§ 33  Einkommensteuer-gesetz).

Die Höhe Ihrer zumutbaren Belastungen ist von mehreren Faktoren abhängig, wie z. B. Jahreseinkommen, Familienstand und die in der Steuererklärung angegebenen Werbungskosten. Wann Ihre persönliche zumutbare Grenze überschritten ist, erfahren Sie beim Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder beim zuständigen Finanzamt.
 

Bitte beachten Sie dabei:

Sollten Sie Arztrechnungen in Raten zahlen, deren Laufzeit über den Jahreswechsel hinausgeht, dürfen Sie lediglich die tatsächlich in dem betreffenden Kalenderjahr bezahlten Raten in der Steuererklärung angeben.