Unser Service für Sie
Was sind Ihnen schöne und gesunde Zähne wert?
Seit Anfang 2005 haben die gesetzlichen Krankenkassen sogenannte befundbezogene Festzuschüsse eingeführt, die für Sie als Patient immer höhere Selbstbeteiligungen verursachen. Der Gesetzgeber zahlt nur noch für eine „notwendige, wirtschaftliche, ausreichende Behandlung“. Kosten für viele hochwertige, fortschrittliche und besonders wirkungsvolle Behandlungsmethoden werden nicht übernommen, obwohl solche Behandlungen auf lange Sicht oft die besseren und kostengünstigeren Alternativen sind.
Was sind Grund-, Mehr- und Komfortleistungen?
Die Kosten der sog. Grundleistungen werden komplett von Ihrer Krankenkasse übernommen. Das sind z. B. Schmerzbehandlungen, Zahnfüllungen mit einfachem Füllungsmaterial wie Zement oder Amalgam, Zahnsteinentfernung 1x jährlich, Standardkronen mit Teil- oder Kunststoffverblendungen, Versorgung von Zahnlücken mit einfachen Brücken oder Prothesen oder totalen Prothesen.
Bei den Mehrleistungen übernimmt Ihre Krankenkasse einen Teil der Behandlungskosten. Zusätzliche Kosten werden privat berechnet. Diese fallen an bei z. B. Komposit-Füllungen, aufwändigen Brücken, Kronen oder Inlays. Bei der Behandlung mit aufwändiger Technik oder besseren Materialien übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten, die auch bei der einfachen Behandlung angefallen wären.
Für Komfortleistungen erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse keinen Zuschuss. Darunter fallen z. B. Implantate, hochwertige Wurzelbehandlungen, Prophylaxe für Erwachsene, Kosmetik wie z. B. Bleichen von Zähnen, Prothesenreinigung.
Folgende Fragestellungen sind wichtig für die Auswahl:
- Wie hoch wird der Zahnersatz erstattet?
- Sind Kosten für Implantate und/oder Inlays erstattungsfähig?
- Sind Kosten für Kieferorthopädie erstattungsfähig?
- Wie hoch ist die maximale Erstattung im Jahr?
- Gibt es eine generelle Begrenzung der Jahres-leistungen? (nur in den ersten Jahren oder dauerhaft?)
- Wird auf Wartezeit verzichtet? (3 Monate/8 Monate?)
- WICHTIG: Erfolgt eine Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung?
Der Beitragssatz der einzelnen Versicherungen hängt auch davon ab, welche Leistungen zu welchem Satz letztendlich übernommen werden.
Garantie
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